Workshop 1: : IPSAS-Fallstudie (International Public Sector Accounting Standards)
Prof. Dr. Peter Christoph Lorson, Lehrstuhl für ABWL: Unternehmensrechnung und Controlling, Universität Rostock
Dr. Ellen Haustein, Lehrstuhl für ABWL: Unternehmensrechnung und Controlling, Universität Rostock
Der Workshop führt in die internationale Rechnungslegung für Einheiten des öffentlichen Sektors nach IPSAS ein, die die Basis der auf Ebene der Europäischen Union in Entwicklung befindlichen EPSAS (European Public Sector Accounting Standards) bilden. Nach einer Einführung wird die Lösung einer einführenden Fallstudie zur Erstellung einer stark vereinfachten „Bilanz“, „Gewinn- und Verlustrechnung“ und „Kapitalflussrechnung“ gemeinsam mit den Teilnehmern erarbeitet. Hierzu werden die jeweils relevanten IPSAS kurz skizziert und die relevanten Buchungssätze abgeleitet. Dabei werden auch Unterschiede zur handelsrechtlichen Buchführung, die die Basis für die staatliche doppische Rechnungslegung in Deutschland bildet, besprochen.
Anschließend wird auf Besonderheiten der Konzernrechnungslegung nach IPSAS und den aktuellen Stand des EPSAS-Projekts eingegangen
Workshop 2: Fachsoftware Beteiligungssteuerung: Wie kann man sie für ESG-Anforderungen im Fall variabler Top-Managementvergütung adäquat gestalten?
- Nina Kramer, Rechnungsprüferin, Stadt Leverkusen
- Prof. Dr. Ulf Papenfuß, Lehrstuhl für Public Management & Public Policy, Zeppelin Universität
- Benedikt Hartel, Lehrstuhl für Public Management & Public Policy, Zeppelin Universität
Eine Fachsoftware Beteiligungssteuerung ist ein Schlüsselinstrument für eine integrierte und nachhaltige Steuerung öffentlicher Unternehmen. Adäquat ausgestaltet schafft sie einen umfassenden Blick über die Erfüllung von Aufgaben und Anforderungen im „Konzern Gebietskörperschaft“ und damit einhergehende Chancen und Risiken. Auch hat sie das Potenzial die Informations- und Entscheidungskultur in Aufsichtsorganen grundlegend zu verbessern und neue Formen der Kooperationen im Konzern zu aktivieren. Im Kontext der intensiven Diskussion um Nachhaltigkeit und den auch für öffentliche Unternehmen deutlich steigenden Anforderungen zur ESG-Berichterstattung mit den Bereichen „Environmental“, „Sozial“ und „Governance“ werden die Bedeutung und die Potenziale einer Fachsoftware zur Beteiligungssteuerung weiter zunehmen. Die von öffentlichen Unternehmen im Kontext Nachhaltigkeit erhobenen und berichteten Kennzahlen müssen auf Ebene der Gebietskörperschaft auch in einer Fachsoftware situationsgerecht nutzbar sein. Am Beispiel der variablen TOP-Managementvergütung öffentlicher Unternehmen will der Workshop zeigen und diskutieren, wie eine Fachsoftware zur Realisierung der ESG-Ziele gestaltet und genutzt werden kann. Nach einschlägigen Anforderungen, dem Deutschen Public Corporate Governance-Musterkodex und verschiedenen Public Corporate Governance Kodizes in Gebietskörperschaften ist zu prüfen, ob die Vergütung des Top-Managementmitglieds neben fixen Bestandsteilen auch variable Bestandteile enthalten soll. Dieses sollte auch mit Blick auf die in einer Fachsoftware zu dem Unternehmen im Alltag zur Vergütung stehenden Performance-Kennzahlen für alle Nachhaltigkeitsdimensionen reflektiert werden. Wenn eine Entscheidung für variable Vergütungsbestandteile getroffen wird, müssen diese im Sinne der ESG-Ziele nicht nur an Finanzkennzahlen, sondern auch an Kennzahlen zu Umwelt, Soziales und Governance gekoppelt sein. In der Rückschau soll eine Fachsoftware u.a. den Abgleich zwischen Zielen und erreichter Performance für zum Erhalt eines eventuellen Bonus` im Alltag unterstützen. In der Vorschau soll eine Fachsoftware helfen, im Kontext der jährlichen Zielvereinbarung und/oder im Kontext der Wirtschaftsplanaufstellung zu entscheiden, wie hoch die Soll-Kennzahlen zur Gewährung des Bonus im nächsten Jahr ausgeprägt sein sollen. Übergreifend ist eine Fachsoftware sehr hilfreich bei der Beurteilung, inwieweit die Vergütungsentwicklung mit der Performance-Entwicklung korrespondiert.
Der Workshop liefert nützliche Anregungen für die Praxis, bietet aber auch Raum, Anforderungen an eine Fachsoftware und deren Nutzung über ein Zusammentragen von Alltagserfahrungen zu diskutieren und hieraus konkrete Handlungsperspektiven für die zukünftige Praxisarbeit abzuleiten.
Workshop 3: In Richtung Zukunft steuern: KI-gestützte Innovationen transformieren
die Smart City
- Christian von Pawel, Government & Public Services – Deloitte Consulting
- Lukas Schäfer, Cyber & Strategic Risk – Deloitte GmbH
- Aurelia Schwarz, Government & Public Services – Deloitte Consulting
Wie können wir fortschrittliche Technologien entwickeln und anwenden, um unsere Städte effizienter, nachhaltiger und lebenswerter zu gestalten? Welche Rolle spielen Daten und Sicherheit in diesem Prozess und wie können wir diese optimal nutzen? Ziel dieses zukunftsgerichteten Workshops ist es, innerhalb der Teilnehmenden ein tieferes Verständnis für die Herausforderungen und Möglichkeiten der Integration von Innovation, KI und Smart City zu schärfen und konkrete, umsetzbare Strategien für die Anwendung in den jeweiligen Bereichen zu entwickeln. Aufbauend auf Treibern wie Innovationsbereitschaft und Leistungsfähigkeit verknüpfen wir Möglichkeiten der digitalen Welt mit konkreten Handlungsempfehlungen.
Workshop 4: Smart Governance: Lösungen für ein modernes Beteiligungsmanagement
- Georg Friedrich Jucknat, Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
- Andreas Goldmann und Herr Olschewski, Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig (bbvl)
Workshop 5: Überwachung vs. Freiräume: Steuerungsintensität im Konzernmanagement
- Dr. Martin Schellenberg, Rechtsanwalt und Partner, Kanzlei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
- Christoph Prochnau, Rechtsanwalt, Kanzlei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
- Dr. Jörg Arzt-Mergemeier, Finanzbehörde der Freien Hansestadt Hamburg
- Dr. Simone Hartmann, Bundesministerium der Finanzen
Die Öffentliche Hand bedient sich regelmäßig öffentlicher Unternehmen zur Erledigung einiger ihrer Aufgaben. Der Gründe für die Auslagerung der Aufgabe in öffentliche Unternehmen sind vielfältig. Stets spielt jedoch die Erwartungshaltung eine Rolle, dass die Aufgabe effizienter außerhalb der Kernverwaltung erfüllt werden kann. Diese Effizienzerwartung resultiert nicht zuletzt aus dem Freiraum der Leitungsorgane bei geschäftspolitischen Entscheidungen. Die Reichweite dieses Freiraums wird jedoch durch gesellschaftsrechtliche Mechanismen begrenzt. Durch Gesellschaftsvertrag, Geschäftsordnungen und Aufsichtsratszuständigkeiten kann die Entscheidungsbefugnis der Geschäftsführung einer GmbH justiert werden. Bei einer Aktiengesellschaft verfügt der Vorstand über einen gesetzlich garantierten Entscheidungsspielraum. Doch wieviel Entscheidungsfreiraum ist sachgerecht? Welche konkreten Mittel zur Beschränkung gibt es und wie sind sie im Rahmen einer strategischen Beteiligungsverwaltung zu beurteilen? Ab welcher Kontrollintensität verliert sich der Effizienzvorteil? Umgekehrt: wie intensiv muss die Kontrolle sein, um den gesetzlichen Pflichten des Aufsichtsrats zu genügen und entsprechende Risiken zu minimieren? Wo verläuft der „goldene Schnitt“ der Kontrollintensität bei öffentlichen Unternehmen?
Workshop 6: Strategie in Aktion: Ist die Unternehmensentwicklung überhaupt in der Beteiligungsverwaltung relevant?
Kurzbeschreibung: Was heißt Unternehmensentwicklung in der Beteiligungsverwaltung? Wie steuert sie strategische Vorhaben und welche Anforderungen begegnet und verfolgt sie? Ein Austauschformat wie intern fokussierte Erfolgspotentiale realisiert werden können und Vorgaben aus Regulatorik optimal geplant und umgesetzt werden.
- Jeff Kwarteng Jacobsen, Government & Public Services – Beratung Strategische Organisationsentwicklung, Deloitte Consulting
- Alexander Swagemakers, Government & Public Services – Beratung Strategisches Portfolio Management, Deloitte Consulting